Jeder in der Bundesrepublik Deutschland approbierte Zahnarzt und jede approbierte Zahnärztin kann Mitglied werden. Ausländische ZahnärztInnen können aufgenommen werden, sofern die Anerkennung in ihrem Land der deutschen Approbation gleichwertig ist.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist das Eintreten für die Ziele der Studiengruppe.

Den schriftlichen Aufnahmeantrag mit Fortbildungskatalog und Vita richten Sie bitte an die Aufnahmekommission. Sie benötigen außerdem zwei Bürgen aus dem Kreis der Studiengruppe, die Ihre Aufnahme bei der Aufnahmekommission ohne jede Einschränkung befürworten. Dazu ist eine kurze schriftliche Bestätigung von den Bürgen an die Aufnahmekommission notwendig.

In der nächsten Mitgliederversammlung wird zunächst über die Aufnahme für eine zweijährige Mitgliedschaft auf Probe abgestimmt. Bei dieser Mitgliederversammlung müssen der/die Aufnahmekandidat/in und die Bürgen anwesend sein, um eventuell auftretende Fragen zu klären. Das neugewählte “Mitglied auf Probe“ hat alle Rechte sowie alle Pflichten eines ordentlichen Mitglieds.
Von dem Neumitglied wird eine möglichst regelmäßige Teilnahme an den Kursen und Tagungen erwartet. Gerne gesehen wird ein Kurzvortrag über ein selbstgewähltes zahnmedizinisches Thema auf einer der Frühjahrstagungen.

Der Jahresmitgliedsbeitrag wird das erste Mal im Folgejahr der Probeaufnahme fällig.
Hier ein Beispiel: Aufnahme zur Probe: 5. September 2020, Einzug der ersten Mitgliedsgebühr: 1. März 2021, bestätigte Mitgliedschaft: Jahrestagung September 2022.
Bis zu dem Termin (1. März 2021) sind für Fortbildungen und Tagungen die Gebühren für Nicht-Mitglieder zu entrichten, danach ist man berechtigt, die gekürzten Gebühren für Mitglieder zu zahlen.

Zwei Jahre nach der Aufnahme auf Probe kann auf der Vollversammlung die Aufnahme als ordentliches Mitglied erfolgen. Dafür muss der Kandidat anwesend sein. Eine Aufnahmegebühr wird nicht fällig.

Der Jahresbeitrag für Mitglieder der Studiengruppe beträgt zur Zeit 400,00 €. Darin enthalten ist die Teilnehmergebühr der Frühjahrstagung.
Dieser Beitrag wird per Einzugsermächtigung bezahlt. Daher muss dem Schatzmeister ein schriftliches SEPA-Mandat erteilt werden.

(Stand September 2020)

Antrag für neue Mitglieder

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SEPA-Lastschriftmandat

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